Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1978

Geschäftszahl

1169/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1176/66 E 7. Februar 1967 VwSlg 7076 A/1967 RS 1

Stammrechtssatz

Steht der Gewinn einer Apotheke in auffallendem Gegensatz zum Umsatz, so kann bei Prüfung der behaupteten Existenzgefährdung nicht bloß von den nicht näher aufgeschlüsselten Zahlen in der Erfolgsrechnung ausgegangen werden; es ist vielmehr zu untersuchen, aus welchen Faktoren sich die Ausgabenposten im einzelnen zusammensetzen und ob sie - ungeachtet ihrer Anerkennung in steuerlicher Hinsicht - vom Standpunkt einer rationellen Apothekenführung gerechtfertigt sind und nicht auf mehrere Jahre verteilt werden müssen (Hinweis E 1.4.1966, 1073/65).