Verwaltungsgerichtshof
28.02.1978
1169/77
GRS wie 1176/66 E 7. Februar 1967 VwSlg 7076 A/1967 RS 1
Steht der Gewinn einer Apotheke in auffallendem Gegensatz zum Umsatz, so kann bei Prüfung der behaupteten Existenzgefährdung nicht bloß von den nicht näher aufgeschlüsselten Zahlen in der Erfolgsrechnung ausgegangen werden; es ist vielmehr zu untersuchen, aus welchen Faktoren sich die Ausgabenposten im einzelnen zusammensetzen und ob sie - ungeachtet ihrer Anerkennung in steuerlicher Hinsicht - vom Standpunkt einer rationellen Apothekenführung gerechtfertigt sind und nicht auf mehrere Jahre verteilt werden müssen (Hinweis E 1.4.1966, 1073/65).