Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.1977

Geschäftszahl

1113/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0665/74 E 10. Oktober 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Die Tatsache zahlreicher späterer Veränderungen und Zubauten vermag den Denkmalcharakter eines im Kern alten Gebäudes für sich allein nicht zu zerstören.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1977:1977001113.X04