Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1978

Geschäftszahl

1107/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0894/63 E 25. September 1963 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit durch Nachfahren mit dem Funkstreifenwagen festgestellt wurde, bedarf es in der Regel keiner weiteren Überprüfung der Geschwindigkeit.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001107.X02