Verwaltungsgerichtshof
22.06.1978
1107/77
GRS wie 0894/63 E 25. September 1963 RS 1
Wenn die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit durch Nachfahren mit dem Funkstreifenwagen festgestellt wurde, bedarf es in der Regel keiner weiteren Überprüfung der Geschwindigkeit.
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001107.X02