Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.03.1978

Geschäftszahl

1090/77

Rechtssatz

Eine Schätzung der Geschwindigkeit durch Zuhilfenahme von Meßgeräten ist nach wie vor zulässig (Hinweis E VfGH 30.9.1977, B 147/77).