Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1978

Geschäftszahl

1076/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1517/55 E 9. Dezember 1957 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Bescheid kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 68, Absatz 4, Litera a, ohne Rücksicht darauf für nichtig erklärt werden, ob jemandem durch den Bescheid Rechte erwachsen waren.