Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1978

Geschäftszahl

1076/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1525/48 E 26. Februar 1949 VwSlg 708 A/1949 RS 3

Stammrechtssatz

Der Grundsatz, daß der von einer unzuständigen Behörde erlassene Bescheid nicht nichtig, sondern nur vernichtbar ist, der in Paragraph 68, Absatz 4, Litera a, AVG seinen Niederschlag gefunden hat, gilt auch im öffentlichen Dienstrecht.