Verwaltungsgerichtshof
12.09.1977
1074/77
Weder aus der Legaldefinition des Begriffes der Straße noch aus sonstigen Bestimmungen der StVO ergibt sich, daß ein Parkplatz nicht dem Begriff der Straße zu unterstellen ist. Entscheidend sind hiefür die äußere, für den Verkehrsteilnehmer wahrnehmbaren Verhältnisse, nicht aber die für diesen nicht wahrnehmbaren Verhältnisse zwischen dem Vermieter und der Mieterin der gegenständlichen Fläche (hier: öffentlicher Parkplatz vor einem Coop-Gebäude, für den die StVO gilt).