Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1977

Geschäftszahl

1035/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1919/64 E 10. Juni 1965 RS 2

(Hinweis Mannlicher/Quell 8. Aufl./I)

Stammrechtssatz

Den Verwaltungsverfahrensgesetzen ist eine antizipative Beweiswürdigung fremd und ist demnach eine Würdigung der Beweise hinsichtlich ihrer subjektiven Glaubwürdigkeit nur nach deren Aufnahme möglich (Hinweis E 8.3.1949, 1343 und 1334/48, VwSlg 726 A/1949 und E 10.6.1949, 456/46 VwSlg 893 A/1949).