Verwaltungsgerichtshof
29.06.1978
1030/77
GRS wie 1727/68 E 27. Februar 1970 VwSlg 7747 A/1970 RS 1
Die Erteilung einer bewußt falschen Auskunft bezüglich Überlassung eines Kraftfahrzeuges ist der Nichterteilung dieser Auskunft gleichzuhalten. Der Tatort ist der Ort der Auskunftserteilung.