Verwaltungsgerichtshof
30.11.1978
1018/77
GRS wie 0544/74 E 25. Februar 1976 VwSlg 4949 F/1976 RS 5
Zur gehörigen Rechtsverfolgung vor dem VwGH genügt die Vorlage einer Ausfertigung oder Abschrift des angefochtenen Bescheides. Ein darüber hinausgehendes Kostenbegehren ist abzuweisen.