Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1978

Geschäftszahl

1015/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1175/51 E 11. Dezember 1951 VwSlg 2367 A/1951 RS 2

Stammrechtssatz

Vor Zurückweisung einer Berufung als verspätet hat die Behörde von Amts wegen zu prüfen, ob etwa ein Zustellungsmangel unterlaufen ist.