Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.12.1977

Geschäftszahl

0969/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1053/68 B 21. Oktober 1968 VwSlg 7425 A/1968 RS 1

Stammrechtssatz

Wird ein mit Beschwerde angefochtener Bescheid durch den VwGH aufgehoben, so kommt der Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des diesen Bescheid betreffenden Verwaltungsverfahrens keine praktische Bedeutung mehr zu, weshalb das Verfahren über diese Beschwerde einzustellen ist.