Verwaltungsgerichtshof
05.12.1977
0969/77
GRS wie 1053/68 B 21. Oktober 1968 VwSlg 7425 A/1968 RS 1
Wird ein mit Beschwerde angefochtener Bescheid durch den VwGH aufgehoben, so kommt der Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des diesen Bescheid betreffenden Verwaltungsverfahrens keine praktische Bedeutung mehr zu, weshalb das Verfahren über diese Beschwerde einzustellen ist.