Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1979

Geschäftszahl

0942/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2780/55 E 4. Februar 1958 VwSlg 4549 A/1958 RS 3

Stammrechtssatz

Die Umschreibung der im Spruch eines Straferkenntnisses als erwiesen angenommenen Tat kann hinsichtlich der einzelnen Sachverhaltselemente (Ort der Begehung) nicht durch die Begründung des (Berufungs)Bescheides ergänzt werden.

Beachte

Siehe:

3295/78 E VS 19. Mai 1980 VwSlg 10138 A/1980