Verwaltungsgerichtshof
28.11.1978
0933/77
GRS wie 0269/64 E 30. Juni 1964 RS 1
Ausführungen darüber, daß und warum die Bedarsfrage anders zu beurteilen ist, wenn um Haltung einer ärztlichen Hausapotheke angesucht wird, als wenn es um die Errichtung einer öffentlichen Apotheke geht. (Hausapotheke als Notbehelf).
ECLI:AT:VWGH:1978:1977000933.X07