Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1978

Geschäftszahl

0926/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0290/60 E 20. April 1962 RS 3

Stammrechtssatz

In der völlig unrichtigen Bezeichnung der mit der Berufung bekämpften Entscheidung kann ebenso wenig wie in dem Fehlen eines begründeten Berufungsantrages ein bloses Formgebrechen erblickt werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1978:1977000926.X03