Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1978

Geschäftszahl

0879/77

Rechtssatz

Erörterungen im Anschluß an hg E 26.9.1973, 0709/72, insbesondere zum Erfordernis des Gesamtabspruches über den Antrag auf Verbindlicherklärung einer Gebührenordnung und zur "Zeitgrundgebühr" im Sinne des Paragraph 11, des Allgemeinen Teiles der Gebührenordnungen der Ziviltechniker.