Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.1978

Geschäftszahl

0799/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1013/76 E 28. September 1978 RS 3

(hier: Schätzung einer Geschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit eines Straßenaufsichtsorgans).

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, dass es einem Straßenaufsichtsorgan zugebilligt werden muss, bei Tag die Kennzeichennummer richtig abzulesen, sowie Wagentype und Fahrzeugfarbe mit Sicherheit festzustellen und verlässliche Angaben über das Verkehrsverhalten eines Kraftwagenlenkers zu machen (Hinweis E 16.6.1952, 614/52, VwSlg 2572 A/1952).