Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1978

Geschäftszahl

0705/77

Rechtssatz

Die Wertung des Sachverständigenbeweises, soweit es sich um die Feststellung des Sachverhaltes handelt, unterliegt der freien Beweiswürdigung der entscheidenden Behörde (Hinweis E 10.12.1952, 2740/51, VwSlg 2778 A/1952).