Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1979

Geschäftszahl

0647/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1499/72 E 12. Dezember 1972 RS 1

Stammrechtssatz

Das Erfordernis der Gewerbsmäßigkeit kann auch bei einer einmaligen Handlung dann als erfüllt angesehen werden, wenn sie in der Absicht ausgeübt wird, sich dadurch eine ständige oder doch für längere Zeit wirkende (zusätzliche) Einnahmequelle zu verschaffen. (Hinweis auf E vom 2. Oktober 1963, Zl. 0643/62, VwSlg. 6112 A/1963)