Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.1977

Geschäftszahl

0625/77

Rechtssatz

Artikel römisch sieben, EGVG ist bloß eine subsidiäre Strafnorm, die nur in denjenigen Fällen des Verstoßes gegen Verwaltungsvorschriften einschließlich ortspolizeilicher Anordnungen Anwendung zu finden hat, für die der zuständige Gesetzgeber keine besondere Strafe festgesetzt hat.