Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1977

Geschäftszahl

0483/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2035/75 E 15. September 1976 RS 3

Stammrechtssatz

Die Vornahme des Alkotestes darf mit der Begründung, nach Beendigung des Lenkens Alkohol zu sich genommen zu haben, nicht verweigert werden. (Hinweis auf E vom 18.11.1971, Zl. 2027/70, ZVR 1973/3)