Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1977

Geschäftszahl

0483/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0429/66 E 6. März 1967 VwSlg 7095 A/1967 RS 2

Stammrechtssatz

Aus dem Wortlaut des Paragraph 5, Absatz 2, StVO ist zu schließen, daß der Zeitpunkt für die Untersuchung der Atemluft von den Amtsorganen und nicht von den betroffenen Personen bestimmt werden kann.