Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1977

Geschäftszahl

0483/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0429/66 E 6. März 1967 VwSlg 7095 A/1967 RS 1

Stammrechtssatz

Da der Gesetzgeber in Paragraph 5, Absatz 2, StVO das Wort "lenken", also die Gegenwartsform gewählt hat, ist zu schließen, daß die Untersuchung der Atemluft womöglich unmittelbar nach dem Lenken des Fahrzeuges durchgeführt werden soll.