Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1980

Geschäftszahl

0427/77

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß unter Umständen bei mangelndem Eigentum einer Beschwerde gegen eine Beschlagnahme in Form einer faktischen Amtshandlung (hier: von Räucherholz) Berechtigung nicht zukommt.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 6 aus 1982,, S 333;