Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.11.1980

Geschäftszahl

0407/77

Rechtssatz

Wurde aus den gemeinsamen Anlagen eine Wegparzelle mit Beschluß des Gemeinderates in das öffentliche Gut übernommen, so wird die Agrarbehörden daran gebunden, und können weitere Verfügungen über das öffentliche Gut nur dann treffen, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Beschluß faßt (Hinweis E VfGH 4.3.1968, B 115/67 VfSlg 5667/68).