Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1978

Geschäftszahl

0384/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1948/65 E 18. Mai 1966 RS 3

Stammrechtssatz

Zurückweisung des erst in der mündlichen Verhandlung vor dem VwGH gestellten Antrages auf Zuerkennung des Aufwandersatzes für die Beschwerde wegen nicht rechtzeitiger Einbringung.