Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1978

Geschäftszahl

0384/77

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Sachverhaltes nach Paragraph 68, Absatz eins, AVG 1950 kommt es - anders als bei der Wiederaufnahme des Verfahrens nach Paragraph 69, legcit - auf ein schuldhaftes Verhalten der Partei nicht an.