Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1977

Geschäftszahl

0291/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1807/68 E 12. Dezember 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Die unbefugte selbständige Ausübung eines Gewerbes muß nicht im eigenen Namen erfolgen.