Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1977

Geschäftszahl

0286/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0279/77 B 31. März 1977 VwSlg 9295 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Zeit zwischen Entstehen des Anspruches auf Verwendungszulage nach Paragraph 30 a, des GehG 1956 und bescheidmäßiger Feststellung besteht kein Anspruch auf Verzugszinsen.