Verwaltungsgerichtshof
16.12.1977
0286/77
GRS wie 0279/77 B 31. März 1977 VwSlg 9295 A/1977 RS 1
Für die Zeit zwischen Entstehen des Anspruches auf Verwendungszulage nach Paragraph 30 a, des GehG 1956 und bescheidmäßiger Feststellung besteht kein Anspruch auf Verzugszinsen.