Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1977

Geschäftszahl

0250/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1928/65 E 24. Juni 1966 VwSlg 6956 A/1966; RS 1

Stammrechtssatz

Aus dem Tatbestand einer Blankettstrafnorm muß eine Verpflichtung zu einem bestimmten Handeln (ein Gebot) oder zur Unterlassung einer Tätigkeit (ein Verbot) in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ablesbar sein (Hinweis E 15.3.1966, 1951/64).