Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.06.1977

Geschäftszahl

0245/77

Rechtssatz

Der unbestimmte Rechtsbegriff "Zuwiderlaufen gegen die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit" ist ähnlich wie im Paragraph 3, Absatz eins, FrPolG auszulegen. Der Entscheidung ist das Gesamtverhalten des Betroffenen zugrunde zu legen (Hinweis E 12.3.1974, 0531/73 und E 3.3.1976, 1370/75).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1977:1977000245.X01