Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.05.1978

Geschäftszahl

0145/77

Rechtssatz

Das Vorbereitungsstudium an der ehemaligen Reichshochschule für angewandte Kunst Wien ist kein Studium an einer mittleren Lehranstalt im Sinne des Artikel römisch vier, der 19. Gehaltsgesetz-Novelle.