Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1978

Geschäftszahl

0131/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1278/63 E VS 30. Juni 1965 VwSlg 6736 A/1965 RS 2

Stammrechtssatz

Die Redlichkeit des Empfängers eines nicht geschuldeten Bezuges (hier Kinderzulage) ist nach der objektiven Erkennbarkeit des Irrtums der auszahlenden Stelle zu beurteilen.