Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1978

Geschäftszahl

0131/77

Rechtssatz

Die bloß verwaltungsinterne Bekanntgabe einer (dienstrechtlichen) Verordnung (an die darin näher beschriebenen Beamten) stellt keine gehörige Kundmachung dar.