Verwaltungsgerichtshof
17.03.1977
0021/77
GRS wie 1278/63 E VS 30. Juni 1965 VwSlg 6736 A/1965 RS 2
Die Redlichkeit des Empfängers eines nicht geschuldeten Bezuges (hier Kinderzulage) ist nach der objektiven Erkennbarkeit des Irrtums der auszahlenden Stelle zu beurteilen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
0022/77