Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1977

Geschäftszahl

0021/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1278/63 E VS 30. Juni 1965 VwSlg 6736 A/1965 RS 2

Stammrechtssatz

Die Redlichkeit des Empfängers eines nicht geschuldeten Bezuges (hier Kinderzulage) ist nach der objektiven Erkennbarkeit des Irrtums der auszahlenden Stelle zu beurteilen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

0022/77