Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1978

Geschäftszahl

0019/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1272/70 E 15. April 1971 RS 1

(Hinweis auf die Pflichten des Zulassungsbesitzers im Fall der erstmaligen Betrauung eines Kraftfahrers mit dem Lenken eines LKW hinsichtlich der Einhaltung der Beladungsvorschriften)

Stammrechtssatz

Gemäß Paragraph 103, Absatz eins, KFG 1967 ist es Pflicht des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges, für dessen vorschriftsmäßige Beladung zu sorgen. Bei Übertretung dieser Vorschrift handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt (Hinweis E 24.6.1968, 1505/67, VwSlg 7373 A/1968 und E 18.3.1971, 0919/70).