Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1977

Geschäftszahl

2960/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Beschluß VS 1976/03/25 0265/75 2

Stammrechtssatz

Der Partei kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden, wenn eine Frist durch ein Verhalten von Angestellten des Bevollmächtigten der Partei versäumt wurde, es sei denn, es läge Verschulden auf Seiten der Partei selbst vor.