Verwaltungsgerichtshof
14.04.1977
2960/76
GRS wie VwGH Beschluß VS 1976/03/25 0265/75 2
Der Partei kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden, wenn eine Frist durch ein Verhalten von Angestellten des Bevollmächtigten der Partei versäumt wurde, es sei denn, es läge Verschulden auf Seiten der Partei selbst vor.