Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1977

Geschäftszahl

2957/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0288/75 E 1. Dezember 1976 VwSlg 5051 F/1976 RS 8

Stammrechtssatz

Aus Paragraph 14, TP 6 Absatz 4, GebG ist zu folgen, daß JEDE zusätzliche, dem Organ der Gebietskörperschaft überreichte Ausfertigung einer Eingabe der Eingabengebühr unterliegt.