Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1978

Geschäftszahl

2955/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2306/52 B 26. November 1952 RS 1

Stammrechtssatz

Im Berufungsverfahren ist Voraussetzung für eine Sachentscheidung die Zulässigkeit der Berufung.