Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1978

Geschäftszahl

2955/76

Rechtssatz

Zusicherungen der Lebensgefährtin oder von Bekannten, für den Lebensunterhalt des Sichtvermerkswerbers aufzukommen, können nicht ausschließen, dass ein Aufenthalt des ansonsten mittellosen und einkommenslosen Sichtvermerkswerber im Bundesgebiet zu einer finanziellen Belastung der Republik führen könnte, da keine Gewähr besteht, dass diese Zusagen dann auch eingehalten werden (Hinweis E 29.3.1977, 2563/76).