Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1977

Geschäftszahl

2915/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1950/09/27 2659/49 1

Stammrechtssatz

Die Pflicht, sich über die auf dem Gebiet seines Berufes erlassenen Vorschriften zu unterrichten, verhindert, dass die Unkenntnis einer bezüglichen im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung den Täter entschuldigen könnte.