Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.1978

Geschäftszahl

2790/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0468/74 E 18. Februar 1975 VwSlg 8766 A/1975 RS 4

Stammrechtssatz

Da durch die Benützung einer Bohrmaschine bei Bastelarbeiten am Wochenende (hier: Sonntag) der Tatbestand der ungebührlichen Lärmerregung verwirklicht wird, ist ein Hinweis auf eine bestehende Hausordnung nicht erforderlich.