Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.1978

Geschäftszahl

2790/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0315/71 E 30. Jänner 1973 RS 1

Stammrechtssatz

Auch eine Musikdarbietung von künstlerischem Wert (Klavierspiel und Gesang) kann sich objektiv als ungebührliche Lärmerregung darstellen.