Verwaltungsgerichtshof
16.12.1976
2573/76
GRS wie 1522/69 E 30. Juni 1970 RS 1
Auch mehrmalige Übertretungen des Paragraph 516, StG (hier Exhibition vor Kindern) gelten für sich allein nicht als bestimmte Tatsache, die die Verkehrszuverlässigkeit einer Person in Frage stellt. Zu prüfen ist allerdings noch ein allfälliger hiedurch zum Ausdruck kommender geistiger Defekt (Paragraph 73, Absatz eins, KFG 1967).