Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1977

Geschäftszahl

2571/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1140/76 E 11. März 1977 VwSlg 5097 F/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Wer einfuhrzollpflichtige Waren ins Zollgebiet durch einen Bediensteten einbringt, dem ist ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden eine vorschriftswidrige Verfügung trotz Zollhängigkeit zuzusprechen und es ist ihm gegenüber die Zollschuld kraft Gesetz entstanden.