Verwaltungsgerichtshof
11.03.1977
2571/76
GRS wie 1140/76 E 11. März 1977 VwSlg 5097 F/1977 RS 1
Wer einfuhrzollpflichtige Waren ins Zollgebiet durch einen Bediensteten einbringt, dem ist ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden eine vorschriftswidrige Verfügung trotz Zollhängigkeit zuzusprechen und es ist ihm gegenüber die Zollschuld kraft Gesetz entstanden.