Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.1978

Geschäftszahl

2556/76

Rechtssatz

Kein Ersatz des Vorlageaufwandes, wenn die vorgelegten Geschäftsstücke der belangten Behörde - hier nur Bescheidausfertigung - die im Verwaltungsverfahren unternommenen Verfahrensschritte nicht wiedergeben; d.h. sie "bilden keine Akten des Verwaltungsverfahrens" gem Paragraph 36, Absatz eins, VwGG.