Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1977

Geschäftszahl

2553/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1959/70 E 11. März 1971 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde ist berechtigt, im Falle des Zusammentreffens strafbarer Handlungen für jede zur Last gelegte Verwaltungsübertretung einen gesonderten Bescheid zu erlassen.