Verwaltungsgerichtshof
10.11.1977
2553/76
GRS wie 0894/63 E 25. September 1963 RS 1
Wenn die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit durch Nachfahren mit dem Funkstreifenwagen festgestellt wurde, bedarf es in der Regel keiner weiteren Überprüfung der Geschwindigkeit.