Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1977

Geschäftszahl

2553/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1075/69 E 14. Jänner 1971 RS 2

Stammrechtssatz

Legt die Behörde die Angaben des Meldungslegers ihrer Entscheidung zugrunde, so verstößt sie nicht gegen den im Paragraph 46, AVG 1950 festgelegten Grundsatz der Gleichwertigkeit aller Beweismittel (Hinweis E 2.7.1970, 1656/69).