Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.02.1978

Geschäftszahl

2485/76

Rechtssatz

Ob ein Fahrzeuglenker unvermittelt abbremst, ist keine Frage der rechtlichen Beurteilung. "Unvermittelt" heißt soviel wie "plötzlich". Dies festzustellen, bedarf es keiner rechtlichen Erwägungen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1978:1976002485.X01